Euro STOXX 50
-16.7200
Ein mutmaßlicher Schleuser ist im US-Bundesstaat Texas bei dem Versuch erwischt worden, zwei Migranten aus Mexiko in einem mit einer US-Flagge drapierten Sarg ins Land zu schmuggeln. Nach Angaben des US-Justizministeriums vom Mittwoch ging der Texaner dabei so ungeschickt vor, dass die Grenzbeamten die Täuschung rasch erkannten.
Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, wird nach dem Gutachten zum sexuellen Missbrauch in seinem Bistum nicht ein weiteres Mal Papst Franziskus seinen Rücktritt anbieten. "Ich bin bereit, auch weiterhin meinen Dienst zu tun, wenn das hilfreich ist", sagte Marx am Donnerstag vor Journalisten in München.
Nach einem weiteren Urteil gegen sogenannte Negativzinsen geht die betroffene Bank gegen die Entscheidung vor. Die Volksbank Rhein-Lippe habe gegen das Urteil vom Landgericht Düsseldorf Berufung eingelegt, teilte das Geldinstitut am Donnerstag mit. Unter Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich die Bank nicht weiter äußern.
Zum Auftakt der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) vor dem Erstarken des Antisemitismus in Deutschland gewarnt und zum Handeln aufgerufen. "Er ist ein Problem unserer Gesellschaft. Der ganzen Gesellschaft. Der Antisemitismus ist mitten unter uns", sagte Bas am Donnerstag im Bundestag. "Wenn Rechtsextremisten, Geschichtsrevisionisten und Völkisch-Nationale Wahlerfolge feiern, dann ist das kein Alarmzeichen. Dann ist es allerhöchste Zeit zu handeln", betonte sie.
Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)
Wegen des Vorwurfs der Spionage für Moskau hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen den russischen Wissenschaftler erhoben. Ilnur N. soll Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie an einen russischen Auslandsnachrichtendienst weitergegeben haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Die Stadt Fehmarn ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten an dem geplanten Fehmarnbelttunnel vorläufig zu stoppen. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Eilverfahren eine entsprechende Klage per unanfechtbarem Beschluss ab. In dem Streit ging es um das Brandschutzkonzept. Die Gemeinde, deren freiwillige Feuerwehr die Aufgabe auch für den Tunnel und dessen Baustelle übernimmt, hält das Konzept für unzureichend.
Angesichts des Missbrauchskandals in der katholischen Kirche erwartet der Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, Matthias Katsch, vom Münchner Kardinal Reinhard Marx klare Worte zu dessen eigener Verantwortung. "Ich möchte gerne von ihm hören, was er selber 2010 getan hat, um den damaligen Papst Benedikt vor den Konsequenzen seines Handelns zu schützen", sagte Katsch am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin".
Die Zollfahndung hat in Nordrhein-Westfalen eine Cannabis-Indoorplantage ausgehoben. Bei Durchsuchungen in drei Gebäuden in Bergkamen und Lünen entdeckten die Fahnder einen getarnten Keller mit insgesamt 180 Cannabispflanzen, wie das Zollfahndungsamt Essen am Donnerstag mitteilte. Zudem beschlagnahmten die Beamten rund 1,3 Kilogramm Marihuana, eine Schreckschusspistole mit Munition, zwei Einhandmesser und eine Armbrust mit Pfeilen.
Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will offenbar in den Ruhestand gehen und Präsident Joe Biden damit die Ernennung einer jüngeren Nachfolgerin ermöglichen. Der mit 83 Jahren älteste Richter am Supreme Court will zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Amt ausscheiden, wie zahlreiche US-Medien am Mittwoch berichteten. Damit kann Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November eine Nachfolgerin für Breyer nominieren und durch den Senat bestätigen lassen.
Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will Medienberichten zufolge in den Ruhestand gehen. Der 83-Jährige wolle zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Supreme Court ausscheiden, berichteten am Mittwoch die Fernsehsender NBC und CNN. Damit könnte US-Präsident Joe Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Breyer nominieren und durch den Senat bestätigen lassen.
Der linksliberale US-Verfassungsrichter Stephen Breyer will Medienberichten zufolge in den Ruhestand gehen. Der 83-Jährige wolle zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni aus dem Supreme Court ausscheiden, berichteten am Mittwoch die Fernsehsender NBC und CNN. Damit könnte US-Präsident Joe Biden noch vor den Kongress-Zwischenwahlen im November einen Nachfolger für Breyer nominieren und durch den Kongress bestätigen lassen.
Berlin, Hamburg und München wollen mit einer gemeinsamen Initiative das Vorkaufsrecht von Gemeinden auf angespannten Wohnungsmärkten stärken. "Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern", erklärte die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), am Mittwoch. Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und der Münchner Bürgermeister Dieter Reiter (beide SPD) beteiligten sich an der Initiative.
Der Amokläufer von Heidelberg hat seine Tatwaffen in Österreich gekauft. Vor etwa einer Woche habe der 18-Jährige dort insgesamt drei Langwaffen gekauft, von denen zwei am Tatort an der Heidelberger Universität am Montag nach dem Amoklauf gefunden wurden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die dritte Waffe sei in dem Zimmer gefunden worden, das der Mann bei seinem Aufenthalt in Österreich angemietet hatte.
Mehrere Mitglieder einer Familie aus Oberhausen müssen sich seit Mittwoch wegen mutmaßlicher größerer Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Laut Anklage sollen die fünf Beschuldigten im Alter zwischen 24 und 60 Jahren einem nach Syrien ausgereisten nahen Angehörigen zwischen 2015 bis 2018 fast 20.000 Euro überwiesen haben. Ihnen wird daher die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Ein Ladendieb in Görlitz ist bei der Flucht aus einem Geschäft über seine Schnürsenkel gestolpert und nach einer Rangelei gefasst worden. Nach Angaben der Polizei in der sächsischen Stadt vom Mittwoch fiel der 38-Jährige bereits während seiner Diebestour in dem Laden auf, weil er sich mehrfach Waren in die Jacke steckte. Als der vom Personal ertappte Verdächtige flüchten wollte, stürzte er demnach im Eingangsbereich über seine Schnürsenkel.
Das Landgericht Paderborn hat einen Mann vom Vorwurf freigesprochen, dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) die Tatwaffe geliefert zu haben. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil ließ das Gericht die Anklage der fahrlässigen Tötung fallen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kammer folgte damit den übereinstimmenden Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung.
Mehr als fünf Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" werden die Gründer der Kanzlei Mossack-Fonseca in Panama vor Gericht gestellt. Insgesamt 32 Menschen soll laut am Dienstag veröffentlichten Gerichtsunterlagen in dem zentralamerikanischen Land der Prozess gemacht werden. Darunter sind nach AFP-Informationen auch die Anwälte Jürgen Mossack und Ramón Fonseca Mora, deren Kanzlei im Zentrum des Daten-Leaks zu fragwürdigen Offshore-Konten stand.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegen versuchten Mordes verhängtes Urteil gegen einen der beiden Raser vom Berliner Kurfürstendamm bestätigt. Der vierte Strafsenat verwarf die Revision von Marvin N., wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 19. Januar. Damit ist das Urteil des Berliner Landgerichts vom März vergangenen Jahres rechtskräftig.
In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen zwei Beschuldigte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich ein Tatverdacht gegen weitere rund hundert Beschuldigte ergeben. Es sei davon auszugehen, dass gegen diese wegen des Verdachts des Sichverschaffens von Kinderpornografie Verfahren eingeleitet werden, teilten die Ermittler am Mittwoch mit.
Vor dem Holocaust-Gedenktag am Donnerstag hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen antisemitische Auswüchse scharf verurteilt. "Antisemitismus ist in Europa wieder auf dem Vormarsch", kritisierte sie am Mittwoch in Brüssel. Dies zeige sich insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie.
Russland hat einen Haftbefehl gegen den Bruder des inhaftierten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny erlassen. Der 38-jährige Oleg Nawalny werde wegen strafrechtlicher Vorwürfe gesucht, erklärte das Innenministerium in Moskau am Mittwoch. Am Vortag hatte die russische Strafvollzugsbehörde die Gerichte ersucht, eine wegen Corona-Verstößen zur Bewährung ausgesetzte Strafe für Oleg Nawalny in eine Gefängnisstrafe umzuwandeln.
Das Gericht der EU (EuG) in Luxemburg hat eine Entscheidung der EU-Kommission von 2009, mit welcher gegen den Mikrochiphersteller Intel eine Geldbuße von mehr als einer Milliarde Euro verhängt worden war, teilweise aufgehoben. Die Kommission habe nur eine unvollständige Prüfung vorgenommen, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Es sei nicht bewiesen, dass die strittigen Rabatte wettbewerbswidrig seien. (Az. T-286/09 RENV)
Ein gehäutetes und gebratenes Schuppentier haben Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck einer Reisenden entdeckt. Wie der Zoll in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, wollte die Frau das Tier als Delikatesse zu Verzehrzwecken einführen. Schuppentiere sind allerdings international streng geschützt. Die Beamten beschlagnahmten das zubereitete Tier und leiteten darüber hinaus ein Strafverfahren gegen die 42-Jährige ein.
In Leipzig sind Ermittler am Mittwoch zu mehreren Durchsuchungen ausgerückt. Nach Angaben des sächsischen Landeskriminalamts (LKA) in Dresden stehen die Razzien im Stadtteil Connewitz im Zusammenhang mit verschiedenen Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie Strafvereitelung. Demnach sollten bei der Aktion mögliche Beweismittel in mehreren Wohnungen gesichert werden. Weitere Einzelheiten teilte die Polizei zunächst nicht mit.
Nach der Entdeckung einer Babyleiche im Abfall einer Haftanstalt in Mexiko sind mehr als 20 Gefängniswärter und andere Behördenvertreter festgenommen worden. Der Gouverneur des mexikanischen Bundesstaates Puebla, Miguel Barbosa, sagte am Dienstag (Ortszeit), insgesamt seien 23 Haftbefehle ausgestellt worden. Unter den bislang 21 Festgenommenen seien Gefängnisaufseher und deren Vorgesetzte. Barbosa sprach von einem "teuflischen" Fall und entließ auch die Chefs der Sicherheits- und der Strafvollzugsbehörde.
Ein 14-Jähriger ist bei einem Unfall mit einem Aufsitzrasenmäher im Sauerland schwer verletzt worden. Der Jugendliche fuhr auf dem Gefährt einen abschüssigen Feldweg hinunter und prallte gegen einen Baumstumpf, wie die nordrhein-westfälische Polizei in Meschede am Mittwoch mitteilte. Ein 13-Jähriger, der ebenfalls auf dem Rasenmäher saß, wurde bei dem Unfall vom Dienstag leicht verletzt.
Der wegen Spionagevorwürfen im Iran inhaftierte Franzose Benjamin Brière ist von einem Revolutionsgericht zu acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Neben "Spionage" wurde dem 36-Jährigen "Propaganda" gegen die iranische Führung vorgeworfen, wie sein Anwalt Philippe Valent am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Paris bezeichnete das Urteil als "inakzeptabel".
Im baden-württembergischen Hechingen sind acht 17- bis 21-Jährige wegen mutmaßlicher gewerbsmäßiger Geldfälschung angeklagt worden. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft ihnen nach eigenen Angaben vom Dienstag vor, sich Anfang vergangenen Jahres falsche 50-Euro-Scheine im Nennwert von 44.000 Euro besorgt zu haben. Mit dem Geld sollen sie anschließend eingekauft haben.
Ein Atommüllzwischenlager in einem Gewerbegebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Das Gefahrenpotenzial überschreite den dort zulässigen Störgrad der "nicht erheblichen Belästigung", entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Im hessischen Hanau darf somit kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden. (Az. BVerwG 4 C 2.20)
Im brandenburgischen Schwedt ist ein Jugendlicher an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst und getötet worden. Wie die Polizei in Frankfurt an der Oder mitteilte, ereignete sich der Unfall am Dienstagmorgen an einem unbeschrankten Übergang für Fußgänger und Radfahrer.
Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.
Sieben Monate nach dem Messerangriff in Würzburg mit drei Toten im Juni vergangenen Jahres hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen Psychiatrie beantragt. Sie gehe davon aus, dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit drei Morde und elf versuchte Morde begangen habe, teilte sie am Dienstag mit. Zwei gerichtspsychiatrische Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, dass er unter einer paranoiden Schizophrenie leide.
Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat auf den Stellenwert der Aufarbeitung des Missbrauchskandals auch außerhalb der Kirche hingewiesen. "Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein", erklärte die in Bonn ansässige Bischofskonferenz am Dienstag anlässlich einer Sitzung ihres Ständigen Rats in Würzburg. Die Kirche wolle diese Aufarbeitung insbesondere durch die Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern unterstützen. "Dabei steht das kirchliche Recht nicht über dem staatlichen Recht", hieß es.
Großbritanniens Premierminister Boris Johnson hat der Londoner Polizei seine "vollständige Kooperation" bei den Ermittlungen zu Partys am britischen Regierungssitz während des Corona-Lockdowns zugesichert. Ein Sprecher der Downing Street sagte am Dienstag, Johnson halte die Ermittlungen der Polizei für "vollkommen richtig". Diese würden dazu beitragen, der Öffentlichkeit "begrüßenswerte Klarheit" zu verschaffen und "einen Schlussstrich unter diese Geschehnisse zu ziehen".
Knapp ein Jahr nach dem Militärputsch in Myanmar hat die Junta Demonstranten mit Anklagen wegen Hochverrats gedroht. Wer im vergangenen Jahr etwa an lautstarken Protesten gegen den Putsch teilgenommen oder gegen das Militär gerichtete "Propaganda" verbreitet habe, könne auf der Basis der Anti-Terrorgesetzgebung verfolgt werden, erklärte das Militär am Dienstag. Ausdrücklich bezog es sich dabei auf Demonstrationen, bei denen die Menschen als Zeichen des Protests auf Töpfe und Pfannen geschlagen hatten.
Nach dem Amoklauf von Heidelberg mit einem Todesopfer ist eine 32-köpfige Ermittlungsgruppe namens "Botanik" eingerichtet worden. Diese ermittle unter Leitung der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor allem zur Herkunft der Waffen und zum Motiv des Tatverdächtigen, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart. Strobl nannte auch weitere Einzelheiten zum Tathergang: So habe sich der Vater des Verdächtigen am Montagmittag bei der Polizei gemeldet.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine 2G-Regel für Sportanlagen unter freiem Himmel gekippt. Der Passus der niedersächsischen Coronaverordnung sei zu pauschal, weil er nicht zwischen Sportarten mit unterschiedlich hohen Infektionsrisiken unterscheide, entschieden die Richter in Lüneburg am Dienstag in einem Eilverfahren. Dies sei ein unangemessener Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit von Menschen, die weder über einen Impf- noch einen Genesenennachweis verfügten.