36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
01.01.1970
Die Verurteilung eines Mannes, der vor mehr als 36 Jahren eine Frau während des Kölner Karnevals getötet hat, ist rechtskräftig. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil des Landgerichts Köln sei damit rechtskräftig.