Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten
01.01.1970
Ein hessischer Gastronom darf keinen Ponton errichten, um die Außenfläche seines Restaurants zu vergrößern. Für die geplante Errichtung braucht es zwar keine Baugenehmigung, sie ist im Außenbereich aber baurechtlich unzulässig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Der Bau verstößt gegen den Flächennutzungsplan (Az.: 7 K 1310/21.WI).