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Das Gericht der EU (EuG) in Luxemburg hat eine Entscheidung der EU-Kommission von 2009, mit welcher gegen den Mikrochiphersteller Intel eine Geldbuße von mehr als einer Milliarde Euro verhängt worden war, teilweise aufgehoben. Die Kommission habe nur eine unvollständige Prüfung vorgenommen, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Es sei nicht bewiesen, dass die strittigen Rabatte wettbewerbswidrig seien. (Az. T-286/09 RENV)
Dabei ging es um Treuerabatte für Computerhersteller, wenn diese ihre Prozessoren vorrangig bei Intel kauften. Die EU-Kommission fand, dass Intel damit seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren zwischen 2002 und 2007 missbräuchlich ausgenutzt habe. Die Geldbuße war die höchste bis dahin verhängte Strafe. Intel zog dagegen vor das EuG, das die Entscheidung der Kommission bestätigte.
Der Europäische Gerichtshof hob dieses Urteil aber auf und trug dem EuG auf zu prüfen, ob die Treuerabatte dazu geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken. Dieses erklärte nun, dass die Kommission das nicht ausreichend überprüft habe. Der entsprechende Teil der Entscheidung wurde daher für nichtig erklärt. Das Gericht wies aber darauf hin, dass es nicht bestimmen könne, welcher Betrag aus der Geldbuße davon betroffen sei. Die Kommission muss nun neu beratschlagen.
A.Ferraro--NZN