Zürcher Nachrichten - Bundesverfassungsgericht begrenzt BKA-Rechte bei Datenspeicherung und Überwachung

EUR -
AED 3.997996
AFN 77.11309
ALL 99.331924
AMD 428.265673
ANG 1.963241
AOA 995.501597
ARS 1160.281397
AUD 1.719862
AWG 1.959429
AZN 1.848869
BAM 1.954394
BBD 2.199377
BDT 132.358399
BGN 1.95514
BHD 0.410327
BIF 3170.464875
BMD 1.088572
BND 1.453327
BOB 7.527721
BRL 6.3172
BSD 1.089296
BTN 95.011881
BWP 14.932528
BYN 3.564869
BYR 21336.003962
BZD 2.188166
CAD 1.563499
CDF 3130.732618
CHF 0.959962
CLF 0.026639
CLP 1022.266519
CNY 7.878918
CNH 7.879484
COP 4473.485117
CRC 544.698011
CUC 1.088572
CUP 28.847148
CVE 110.544334
CZK 25.020055
DJF 193.460892
DKK 7.459307
DOP 68.251416
DZD 145.024548
EGP 55.145082
ERN 16.328574
ETB 140.807186
FJD 2.493911
FKP 0.840874
GBP 0.839664
GEL 3.020771
GGP 0.840874
GHS 16.865882
GIP 0.840874
GMD 78.59525
GNF 9406.866986
GTQ 8.392461
GYD 227.46745
HKD 8.45732
HNL 27.858856
HRK 7.534869
HTG 143.493261
HUF 400.038603
IDR 17906.635874
ILS 3.963392
IMP 0.840874
INR 94.902208
IQD 1425.32891
IRR 45749.865354
ISK 146.457856
JEP 0.840874
JMD 170.776536
JOD 0.771752
JPY 161.455854
KES 140.726595
KGS 95.429
KHR 4360.034597
KMF 490.169632
KPW 979.760262
KRW 1582.370682
KWD 0.335368
KYD 0.902584
KZT 532.176686
LAK 23582.706796
LBP 97482.173368
LKR 321.648453
LRD 217.466347
LSL 19.809002
LTL 3.214269
LVL 0.658466
LYD 5.248699
MAD 10.528205
MDL 19.69433
MGA 5066.448717
MKD 61.373154
MMK 2284.558723
MNT 3778.47739
MOP 8.712128
MRU 42.935524
MUR 49.051002
MVR 16.809115
MWK 1887.36743
MXN 21.962915
MYR 4.805069
MZN 69.499672
NAD 19.809002
NGN 1664.363641
NIO 40.035266
NOK 11.57734
NPR 151.914709
NZD 1.897111
OMR 0.419076
PAB 1.088572
PEN 3.989982
PGK 4.438091
PHP 62.486063
PKR 305.189981
PLN 4.184682
PYG 8635.030217
QAR 3.962132
RON 4.959217
RSD 116.743198
RUB 92.743901
RWF 1536.979375
SAR 4.082375
SBD 9.22727
SCR 15.782091
SDG 653.797659
SEK 10.986344
SGD 1.448315
SHP 0.855446
SLE 24.85198
SLL 22826.805639
SOS 621.951275
SRD 39.107107
STD 22531.234939
SVC 9.525132
SYP 14153.927746
SZL 19.809002
THB 36.750766
TJS 11.872959
TMT 3.807483
TND 3.350234
TOP 2.62278
TRY 39.83605
TTD 7.399765
TWD 35.825104
TZS 2867.335146
UAH 45.055408
UGX 3994.649677
USD 1.088572
UYU 46.018611
UZS 14076.466177
VES 70.84549
VND 27665.937092
VUV 134.256103
WST 3.080715
XAF 653.559509
XAG 0.032699
XAU 0.000371
XCD 2.946094
XDR 0.817563
XOF 653.559509
XPF 119.331742
YER 268.569249
ZAR 19.937197
ZMK 9798.450373
ZMW 31.111689
ZWL 350.519621
  • EUR/USD

    0.0001

    1.0892

    +0.01%

  • DAX

    347.6400

    22676.41

    +1.53%

  • TecDAX

    54.1500

    3739.84

    +1.45%

  • Euro STOXX 50

    49.5200

    5359.42

    +0.92%

  • MDAX

    134.8100

    28685.73

    +0.47%

  • SDAX

    182.2300

    15301.21

    +1.19%

  • Goldpreis

    1.4000

    2948.2

    +0.05%

Bundesverfassungsgericht begrenzt BKA-Rechte bei Datenspeicherung und Überwachung
Bundesverfassungsgericht begrenzt BKA-Rechte bei Datenspeicherung und Überwachung / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Bundesverfassungsgericht begrenzt BKA-Rechte bei Datenspeicherung und Überwachung

Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Erheben und Speichern von Daten gehen teilweise zu weit. Beim BKA-Gesetz muss nachgebessert werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Dabei geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen und um die Speicherung von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. (Az. 1 BvR 1160/19)

Textgröße:

Das Gericht begrenzte und präzisierte die Rechte, die das BKA dabei hat. Eine Verfassungsbeschwerde von Anwältinnen, Mitgliedern der organisierten Fußballfanszene und einem politischen Aktivisten mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte damit teilweise Erfolg.

Die bisherige Regelung erlaubte es unter bestimmten Umständen, auch Menschen zu überwachen, die selbst nicht unter Verdacht stehen - aber Kontakt zu Terrorverdächtigen haben. Um eine solche Überwachungsmaßnahme zu rechtfertigen, muss es aber eine "spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr" geben, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte.

In der aktuellen Form verstößt die Regelung dem Urteil zufolge gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es müsse eine gewisse Eingriffsschwelle definiert werden, entschied das Gericht.

"Wir hatten insbesondere auch Strafverteidigerinnen vertreten und deren Risiko, jetzt von tiefgreifenden Überwachungsmaßnahmen des BKA betroffen zu sein, ist gesunken", sagte der GFF-Verfahrensbevollmächtigte Bijan Moini dazu.

Das Gericht beanstandete zudem eine Regelung zur Speicherung von Daten im polizeilichen Informationssystem, auf das auch Länderpolizeien zugreifen. Dabei ging es um die Daten von Beschuldigten, nicht um bereits wegen einer Straftat Verurteilte. Sollen die Daten in dem Verbund gespeichert werden, muss zuvor geprüft werden, ob eine Straftat wirklich sehr wahrscheinlich ist.

Dafür muss es tatsächliche Anhaltspunkte geben, wie das Gericht ausführte. Für eine Prognose könnte das BKA etwa die Art und Schwere einer vorherigen Tat, die Persönlichkeit des Betroffenen und vorherige strafrechtliche Verurteilungen berücksichtigen.

Außerdem könne die Wahrscheinlichkeit anhand der Delikte begründet werden. Hier nannte das Gericht verschiedene Kriminalitätsbereiche als Beispiele, etwa Terrorismus, organisierte Kriminalität, Schleusung und Menschenhandel. Es müsse eine angemessene Dauer der Speicherung festgelegt werden.

Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wurde. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen. Schon 2016 hatte das Gericht eine frühere Fassung des BKA-Gesetzes teilweise für verfassungswidrig erklärt. Später wurde das Gesetz reformiert. Um diese 2018 zu Zeiten der großen Koalition in Kraft getretene Neufassung ging es nun.

Eine der Beschwerdeführerinnen, die zur Urteilsverkündung angereist war, zeigte sich erleichtert. Das Gericht habe festgestellt, dass es eine große Schwelle für die Datenspeicherung geben müsse und nicht jeder oder jede "einfach in der Datenbank landen kann", sagte sie.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sah "die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis meiner Behörde" bestätigt. Sichergestellt bleibe, "dass die Polizei handlungsfähig ist", erklärte sie. "Aber es dürfen auch keine Daten ins Blaue gespeichert werden, wenn Menschen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, es stehe außer Frage, dass die gerügten Befugnisse entsprechend angepasst werden müssten. "Der verlässliche Schutz der inneren Sicherheit Deutschlands vor Terrorismus und weiteren schwersten Straftaten macht die Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit modernen Ermittlungsbefugnissen und -instrumenten jedoch unabdingbar", erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz.

Der Deutsche Journalistenverband begrüßte das Urteil. "Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit", teilte der Bundesvorsitzende Mika Beuster mit. Vor allem Journalistinnen und Journalisten, die in kriminellen Milieus recherchierten, würden profitieren.

Mehrere Reaktionen nahmen Bezug auf die von der aktuellen Bundesregierung geplante Überarbeitung des BKA-Gesetzes. So sagte Moini von der GFF in Karlsruhe, es stelle sich die Frage, "ob es angemessen ist, in dem Tempo jetzt neue Verschärfungen durchzubringen, die möglicherweise wieder hier landen".

Für die Grünen erklärten die parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz, mit Blick auf die derzeitigen Verhandlungen über das Sicherheitspaket zeige sich, "wie richtig und wichtig es war, das heutige Urteil abzuwarten". Fehler der Vergangenheit sollten nicht wiederholt werden.

Der Deutsche Anwaltverein forderte: "Bevor weitere Datenbestände zusammengeführt werden, bedarf es einer Diskussion darüber, wie polizeiliche Datenspeicherung verfassungskonform ausgestaltet werden kann."

Ch.Siegenthaler--NZN