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Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein für die kommenden Tage geltendes Verbot mehrerer propalästinensischer Demonstrationen bestätigt. Drei bis Sonntag in der Hauptstadt geplante Versammlungen bleiben verboten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ein hiergegen gerichtetes Eilverfahren blieb demnach ohne Erfolg. Das Gericht billige die polizeiliche Gefahrprognose, hieß es zur Begründung.
Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie im April und Mai ließen befürchten, dass von den Teilnehmenden Gewalttaten ausgehen könnten, erklärte das Gericht. So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen.
Bei der Prognose falle außerdem der für den so genannten Nakba-Tag zu erwartende besonders hohe Mobilisierungsgrad zusätzlich ins Gewicht. Die für frühere Versammlungen festgestellte "hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung" sei zudem geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Angesichts dieser "unmittelbaren Gefahren" seien die Verbote auch verhältnismäßig.
Anlass aller in der Hauptstadt untersagten Versammlungen war der so genannte Nakba-Tag am 15. Mai. An diesem gedenken die Palästinenser jedes Jahr der Nakba (Katastrophe) - der Vertreibung und Flucht von mehr als 700.000 Landsleuten nach der Staatsgründung Israels.
D.Smith--NZN