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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein für die kommenden Tage geltendes Verbot mehrerer propalästinensischer Demonstrationen endgültig bestätigt. Drei bis Sonntag in der Hauptstadt geplante Versammlungen bleiben verboten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zuvor war ein Eilverfahren beim Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung lehnte das Oberverwaltungsgericht ebenfalls ab. "Der Beschluss ist unanfechtbar", erklärte es dazu.
Beide Gerichte verwiesen auf die polizeilichen Gefahrprognosen. Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie im April und Mai ließen befürchten, dass von den Teilnehmenden Gewalttaten ausgehen könnten, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht. So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen.
Bei der Prognose falle außerdem der für den so genannten Nakba-Tag zu erwartende besonders hohe Mobilisierungsgrad zusätzlich ins Gewicht. Die für frühere Versammlungen festgestellte "hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung" sei zudem geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Angesichts dieser "unmittelbaren Gefahren" seien die Verbote auch verhältnismäßig. Dem schloss sich auch das Oberverwaltungsgericht an.
Anlass aller in der Hauptstadt untersagten Versammlungen ist der so genannte Nakba-Tag am 15. Mai. An diesem Tag gedenken die Palästinenser jedes Jahr der Nakba (Katastrophe) - der Vertreibung und Flucht von mehr als 700.000 Landsleuten nach der Staatsgründung Israels.
T.Furrer--NZN