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Der russische Sender RT in Deutschland kann ein Enthüllungsbuch eines ehemaligen Mitarbeiters über die Arbeitsweise des Unternehmens nicht verbieten lassen. Die deutsche Öffentlichkeit habe ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass RT möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert gewesen sei, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag. (Az.: 11 U 115/21 und 11 W 32/21)
Der ehemalige Mitarbeiter war zwischen 2018 und 2020 als freier Mitarbeiter und anschließend als angestellter Reporter für RT tätig. In seinem Buch setzte er sich kritisch mit den Arbeitsweisen, der politischen Ausrichtung und einzelnen journalistischen Aktivitäten auseinander. Dabei ging es auch um einen Spezialauftrag, den der Mann anlässlich der medizinischen Behandlung des Regimekritikers Alexej Nawalny in der Berliner Charité nach einem missglückten Anschlag auf ihn erhalten hatte.
Dieses Buch wollte RT-Deutsch in der Erst- und Zweitauflage verbieten lassen. Das Landgericht Frankfurt am Main verbot dem ehemaligen Mitarbeiter, einzelne Äußerungen aus dem Buch zu wiederholen. Das Werk an sich verbot es nicht.
Belange von RT müssten hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, urteilten die Richter am OLG nun. Der ehemalige Mitarbeiter verletze mit den 63 beanstandeten Einzelaussagen zu beispielsweise fehlender Sachkompetenz der Mitarbeiter oder politischer Nähe zu rechts- oder linksextremistischen Gruppen nicht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
O.Hofer--NZN