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Im sogenannten Maskenstreit von Weimar ist das Urteil gegen Amtsrichter Christian D. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe die Verurteilung von D. durch das Landgericht Erfurt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. D. hatte im April 2021 als Familienrichter an zwei Schulen die Maskenpflicht gekippt und dabei laut Urteil sein Richteramt missbraucht. (Az. 2 StR 54/24)
Seine Eilentscheidung zur Maskenpflicht wurde wenig später wieder aufgehoben, weil er gar nicht zuständig war. Das Landgericht stellte später fest, dass er zielgerichtet darauf hingearbeitet hatte, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem kontaktierte er demnach schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die in seinem Sinn ausfallen würden. Sowohl D. selbst als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Erfurter Urteil Revision beim BGH ein. Beide wurden nun verworfen.
A.Ferraro--NZN