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Auch die zweite Verurteilung des in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickten Anwalts Hanno Berger ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt worden. Die Revision Bergers gegen seine Verurteilung wegen dreifacher Steuerhinterziehung durch das Landgericht Wiesbaden wurde verworfen, wie der BGH am Montag mitteilte. Das Gericht hatte im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 1 StR 58/24)
Es stellte damals fest, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschaffte. Der Anwalt gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Diese Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für strafbar.
Berger hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur "Minimierung ihrer Steuerlast" beriet. 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Wegen der Cum-Ex-Praxis stand er gleich zweimal vor Gericht: in Bonn und in Wiesbaden. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft. Auch gegen dieses Urteil hatte er sich an den BGH gewandt, auch hier scheiterte seine Revision - ebenso wie eine spätere Beschwerde am Bundesverfassungsgericht.
Am BGH ging es nun nur noch um das Wiesbadener Urteil. Berger wandte sich dort sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafe - hatte aber keinen Erfolg. Das Landgericht hatte 2023 auch die Einziehung von gut einer Million Euro angeordnet. Auch dagegen wurde Revision eingelegt, über die aber noch entschieden werden muss.
A.Senn--NZN