EUR/USD
-0.0014
Vor dem Dresdner Oberlandesgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen deutschen Geschäftsmann wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern für russische Chemie- und Atomwaffenprogramme begonnen. Dem Mann werden ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Geschäftsführer einer sächsischen Firma soll laut Anklage mit einem von einem russischen Geheimdienst betriebenen Tarnfirmennetz zusammengearbeitet haben.
Er soll die Lieferung einer Handschuharbeitsbox eines chinesischen Herstellers nach Russland vermittelt haben, die zur Herstellung chemischer Waffen dienen könne. Außerdem soll er laut Anklage des Generalbundesanwalts in einem Fall gegen ein Verkaufsverbot verstoßen und dabei für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt haben. Zehnmal soll er Waren an russische Spezialunternehmen exportiert haben, die an Waffenprogrammen oder an der dazugehörigen Raketentechnologie arbeiten.
Dabei soll er gewusst haben, dass es sich um Güter handelte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar seien und für die Entwicklung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen verwendet werden könnten, und dass er für die Ausfuhr eine Genehmigung gebraucht hätte, die er nicht hatte. Darum soll er unverfängliche Tarnempfänger angegeben haben. Insgesamt soll der Angeklagte Güter im Wert von einer Million Euro ausgeführt haben, heißt es in der Anklage.
Am Mittwoch wurde laut Sprecherin zunächst die Anklageschrift verlesen. Danach habe sich der Angeklagte selbst geäußert, aber noch nicht konkret zu den einzelnen Vorwürden. Er habe den Eindruck geweckt, erklären zu wollen, dass er alles richtig machen wollte, sagte sie. Dazu habe er sich ausführlich zu seiner persönlichen Entwicklung geäußert, etwa zu seinem Studium und seiner Ehe mit einer Frau, die er in Russland kennengelernt habe. Das Gericht setzte für den Prozess vorerst Termine bis Mitte Juli an.
T.Furrer--NZN