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Neun Monate nach der Verurteilung zweier Syrer zu langen Haftstrafen wegen eines Kriegsverbrechens und der Beihilfe dazu ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand bei der Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom August ganz überwiegend keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es ging um die Hinrichtung eines syrischen Offiziers. (Az. 3 StR 16/22)
Der 43-jährige Khedr A. K. erhielt in Düsseldorf eine lebenslange Haftstrafe wegen eines Kriegsverbrechens, Mordes und der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Der mitangeklagte Sami A. S. wurde wegen Beihilfe und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu neun Jahren Haft verurteilt.
A. K. hatte sich demnach 2012 einer Untergruppierung der Al-Nusra-Front angeschlossen. A. S. war zu diesem Zeitpunkt oppositioneller Medienaktivist und Betreiber eines Medienbüros. Im Juli 2012 beteiligten sich die beiden Angeklagten der Urteilsbegründung zufolge an der Hinrichtung eines Oberstleutnants der syrischen Streitkräfte, der zuvor bei gewaltsamen Auseinandersetzungen gefangen genommen worden war.
Demnach wurde das Opfer als Repräsentant der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad durch mehrere Schüsse getötet. Der mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnete Angeklagte A. K. zählte zu den Bewachern des Gefangenen und schirmte die Hinrichtung ab. Der zweite Angeklagte A. S. filmte den Mord. Seine Aufnahmen kommentierte er und veröffentlichte sie kurze Zeit später zu Propagandazwecken im Internet.
W.O.Ludwig--NZN