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Die Ampel-Regierung will die Frist für die Entschädigung schwuler Männer verlängern, die in der Nachkriegszeit aufgrund der damaligen Strafrechtsparagrafen verurteilt worden waren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Vorgeschlagen werde eine Fristverlängerung um fünf Jahre. Nach geltender Gesetzeslage können die Anträge auf Entschädigung nur noch bis zum 22. Juli gestellt werden.
"Wir wollen es Betroffenen auch weiterhin ermöglichen, ihre berechtigten Ansprüche auf eine Entschädigungszahlung geltend zu machen", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu dem Kabinettsbeschluss. "Mir ist es wichtig, dass wir den Betroffenen diesen Weg weiterhin offenhalten. Das ist Ihnen der Rechtsstaat schuldig."
Das früher geltende Verbot einvernehmlicher sexueller Handlungen "hat Menschen bestraft, allein weil sie einen Menschen des gleichen Geschlechts liebten", erklärte Buschmann. "Das hat bei den Betroffenen viel Leid verursacht und ganze Leben zerstört. Diese strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht."
In der Nachkriegszeit auf Grundlage der damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR verurteilte homosexuelle Männer werden seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt. Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise einen Jobverlust – zu beantragen.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Linken-Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte war im April hervorgegangen, dass bis dahin lediglich 867.500 Euro von ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt wurden.
Die "Ampel" will die Fristverlängerung nun per Änderungsantrag zusammen mit dem Gesetzentwurf durchs Parlament bringen, der die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a - des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen - zum Ziel hat.
P.E.Steiner--NZN