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Großbritannien ist am Mittwoch vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg mit einer Klage gegen einen Beschluss der EU-Kommission gescheitert, bei dem es um Steuervergünstigungen für multinationale Unternehmen ging. 2019 hatte die EU-Kommission dem Land aufgegeben, entsprechende Gelder zurückzufordern. Unternehmen seien ohne Begründung von den Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung befreit worden und hätten dadurch einen selektiven Vorteil gehabt. (Az. T-363/19 und T-456/19)
Die Kommission sah einen Verstoß gegen die Beihilfevorschriften der Europäischen Union, zu der Großbritannien damals noch gehörte. Gegen den Beschluss klagten sowohl Großbritannien selbst als auch das Medienunternehmen ITV. Das Gericht wies ihre Klagen jedoch nun zurück.
F.Carpenteri--NZN