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Mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft ist der Prozess zu den Pariser Anschlägen in die letzte entscheidende Phase gegangen. "Was wird bleiben von dieser Verhandlung? Welche Bilder? Welche Worte?" - mit diesen Fragen begann die Staatsanwältin Camille Hennetier am Mittwoch ihren Schlussvortrag. Bei dem größten Prozess, den Frankreich je erlebt hat, geht es um die dschihadistisch motivierten Anschläge vom November 2015, bei denen 130 Menschen getötet worden waren.
Nicht nur das Urteil, das am 29. Juni fallen soll, sondern auch die Namen der Toten und die Berichte der Opfer seien in den Köpfen geblieben, sagte die Staatsanwältin. "Und wohl auch die Grausamkeit der Terroristen, die einen Schuss nach dem anderen abgegeben haben und sich daran ergötzten, Einzelne zu töten", fügte sie hinzu.
Am 13. November 2015 hatten jeweils drei mit Sprengstoffgürteln ausgestattete Männer im Konzertsaal Bataclan, vor Cafés und Restaurants in der Pariser Innenstadt und nahe eines Fußballstadions 130 Menschen getötet. 350 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Prozess hatte im vergangenen September begonnen. Angeklagt sind 20 Männer, von denen sechs abwesend sind. Der Hauptangeklagte Salah Abdeslam ist das einzig noch lebende Mitglied der Terrorkommandos. Er hatte sich in der Tatnacht seines Sprengstoffgürtels entledigt und war geflohen. "Er hat nicht nur geholfen, er hat mitgemacht", betonte die Staatsanwältin. Vier weitere Angeklagte waren mutmaßlich für den Einsatz bei Anschlägen vorgesehen. Die übrigen sollen logistische Hilfe geleistet haben.
Abdeslam hatte sich während des Prozesses zu der Tat geäußert. Gleich zu Beginn bezeichnete er sich als "Kämpfer" der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und stellte die Anschläge als Racheakt für den französischen Militäreinsatz in Syrien dar. Seine Version der Tatnacht konnte die Vertreter der Zivilparteien jedoch nicht überzeugt. Abdeslam erklärte, dass er "nicht aus Feigheit, sondern aus Menschlichkeit" auf das Zünden seines Sprengstoffgürtels verzichtet habe.
Seine Aussage enthielt jedoch einige Ungereimtheiten. So erklärte er, sein Anschlagsziel sei eine Bar im 18. Pariser Arrondissement gewesen, er könne sich aber nicht mehr konkret an den Ort erinnern. Eine Bar im Pariser Norden war jedoch nicht auf der Liste der Anschlagsziele aufgeführt, die die Ermittler fanden. Unklar blieb während des Verfahrens auch, warum er als einziger allein unterwegs war, während die anderen Täter jeweils zu dritt auftraten. Bei seinen letzten Worten vor Gericht hatte er Tränen in den Augen und bat die Angehörigen der Opfer um Verzeihung.
Es wird erwartet, dass die drei Staatsanwälte am Freitag das Strafmaß für die Angeklagten fordern. Für zwölf von ihnen werden sie voraussichtlich lebenslange Haftstrafen verlangen. Abdeslam droht eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender unbegrenzter Sicherungsverwahrung, eine selten verhängte Strafe in Frankreich. Vom 13. Juni an sind die Plädoyers der Verteidigung vorgesehen.
T.Furrer--NZN