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Ein Jahr nach der Verurteilung eines ehemaligen thüringischen Polizisten, der seine frühere Freundin mit einem Messer angriff, ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Landgerichts Erfurt vom Mai 2021, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. (Az. 2 StR 481/21)
Laut Urteil hatte der Mann seiner früheren Partnerin aufgelauert, sie zu Boden geschlagen und ihr dann mehrere Schnitte an Kopf, Gesicht und Arm zugefügt. Der Schnitt im Gesicht habe zu einer "dauerhaften Entstellung" geführt, worauf es dem Angeklagten auch angekommen sei. Der Schnitt am Arm habe den Nerv verletzt, weswegen die Frau nicht mehr alle Finger richtig bewegen und ihren Beruf als Logopädin nicht mehr ausüben könne.
Er wurde auch wegen Körperverletzung, Betrugs und Diebstahls verurteilt. Das Landgericht stellte fest, dass er die Frau bereits Monate zuvor bei einem Streit verletzt hatte. Zudem übernachtete er demnach in einem Hotel, ohne zu bezahlen, und beging dort wie auch in einem Elektronikmarkt Diebstähle. Er war bereits zuvor wegen Diebstahls verurteilt worden. Das Landgericht erlegte ihm noch eine Geldstrafe auf.
L.Zimmermann--NZN