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Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stattgegeben. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Kanzlerin hatte scharfe Kritik an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD geäußert. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Die Wahl Kemmerichs hatte großes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass die AfD einem Ministerpräsidenten an die Macht verhalf. Sie ließ im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten fallen und votierte für den FDP-Mann. Kemmerich trat nach nur drei Tagen wieder zurück.
Merkel hatte damals zu Beginn einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa gesagt, sie wolle "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen". Die Wahl Kemmerichs nannte sie einen einzigartigen Vorgang, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".
Da dies "in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deswegen das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss", sagte sie weiter. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."
Diese Äußerung habe sie in amtlicher Funktion getätigt, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverlesung. Weder der Hinweis zur "Vorbemerkung" noch der Inhalt lasse klar erkennen, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen. Da ihr Statement "in einseitig parteiergreifender Weise" negative Qualifizierungen der AfD beinhalte, handle es sich um einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.
M.Hug--NZN