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Die von der Brüsseler EU-Kommission gegen den US-Chiphersteller Qualcomm im Jahr 2018 verhängte Strafe von fast einer Milliarde Euro ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nichtig. Mehrere Verfahrensfehler hätten die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt und die Analyse der Kommission entkräftet, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. (Az. T-235/18 ).
Die Kommission hatte Qualcomm den Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen. Ende Januar 2018 verhängten die Brüsseler Wettbewerbshüter deshalb eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro. Das Unternehmen habe dem Technologieriesen Apple erhebliche Summen gezahlt, damit Apple ausschließlich Qualcomm-LTE-Chips in seinen Mobilgeräten verbaue, erklärte die Kommission damals zur Begründung. Qualcomm wies die Vorwürfe zurück und kündigte umgehend an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
Der EuG stellte nun unter anderem fest, dass die Kommission keine Analyse entwickelt habe, "die den Schluss zuließe, dass die betreffenden Zahlungen die Anreize für Apple, sich an Wettbewerber von Qualcomm zu wenden, um für bestimmte iPad-Modelle der Jahre 2014 und 2015 LTE-Chipsätze zu beziehen, tatsächlich verringert hätten". Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen EuG kann nun die Kommission noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
I.Widmer--NZN