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Im Streit mit der EU um die Justizreform hat der polnische Präsident Andrzej Duda einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gericht vorgelegt. "Ich schlage vor, dass diese Kammer aufgelöst wird", sagte Duda am Donnerstag. Er hoffe, dass damit der Streit mit der EU-Kommission beendet werde. Die Gesetzesvorlage muss noch vom polnischen Parlament gebilligt werden.
Die Kammer soll durch ein anderes Gremium mit der Bezeichnung "Kammer für berufliche Verantwortung" mit elf Richtern ersetzt werden. Dem Entwurf zufolge hätten die Richter, die derzeit in der Disziplinarkammer tätig sind, die Möglichkeit, in eine andere Kammer des Obersten Gerichtshofs zu wechseln oder in den Ruhestand zu gehen.
"Ich möchte der polnischen Regierung einen Weg zur Beendigung des Streits mit der Europäischen Kommission aufzeigen", sagte Duda weiter.
Der bereits seit Jahren andauernde Konflikt um die Justizreformen der nationalkonservativen polnischen Regierung hatte sich im Oktober nochmals verschärft - der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies Warschau an, der EU-Kommission täglich eine Million Euro Zwangsgeld zu zahlen. Als Grund nannte das Gericht, dass die Regierung in Warschau die EuGH-Entscheidung zur polnischen Disziplinarkammer für Richter nicht umgesetzt hat. Warschau weigert sich, die Strafe zu zahlen.
Der EuGH hatte im Juli entschieden, dass die Kammer gegen EU-Recht verstoße. Die Disziplinarkammer steht im Zentrum der polnischen Justizreformen. Sie kann Richter bestrafen und entlassen. Die Mitglieder der Kammer werden vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.
Experten sehen in dem Schritt Dudas eine Finte: "Dieser Gesetzentwurf ist nur ein Versuch, durch eine vorgetäuschte Namensänderung EU-Gelder zu erhalten, während weiterhin gegen EuGH-Urteile verstoßen wird", schrieb Laurent Pech, Professor für Europarecht an der Middlesex University in Großbritannien, auf Twitter.
Derweil wurde Polen am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Verfahrens zur Ernennung seiner Richter am Obersten Gerichtshof verurteilt. Das Verfahren sei weder unabhängig noch unparteiisch, urteilten die Richter.
M.J.Baumann--NZN