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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt noch in diesem Monat über zwei Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union. Die mündliche Verhandlung finde am 26. und 27. Juli in Karlsruhe statt, teilte das Gericht am Freitag mit. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich 2020 auf einen 750 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie verständigt.
Dafür darf die EU-Kommission Geld am Kapitalmarkt aufnehmen. Aus dem Hilfsfonds soll ein Teil des Geldes als Zuschüsse verteilt werden, der Rest als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt.
Die Beschwerdeführer finden, dass der Bundestag nicht hätte zustimmen dürfen. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden wurde vom "Bündnis Bürgerwille" mit mehr als 2000 Klägern um den Volkswirtschaftler und früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht. Sie war mit einem Eilantrag verbunden, den das Gericht aber schon im April vergangenen Jahres ablehnte. Der Bundespräsident unterzeichnete das Gesetz daraufhin. Die andere Verfassungsbeschwerde, über die nun verhandelt wird, reichte ein Unternehmer ein.
W.F.Portman--NZN