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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) über den Fall des Stadtplanerben Alexander Falk. Der Unternehmer wurde vor zwei Jahren vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er 2010 den Angriff auf einen Anwalt in Auftrag gegeben haben soll. Der Anwalt wurde schwer verletzt. (Az. 2 StR 142/21)
Hintergrund der Tat war nach Ansicht der Frankfurter Richter eine Schadenersatzklage, die der Anwalt gegen Falk vorbereitet hatte. Es ging dabei um den manipulierten Verkauf von Falks Unternehmen, für den er zuvor wegen Betrugs verurteilt worden war. Das OLG Frankfurt sprach ihn der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig. Gegen das Urteil legte Falk Revision beim BGH ein.
L.Rossi--NZN