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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Wegversetzung eines Generalleutnants außer Dienst der Bundeswehr. Der Soldat war vorübergehend Befehlshaber des Nato-Kommandos im niederländischen Brunssum und führte während der Zeit den Dienstgrad General, wurde aber dort nicht dauerhaft befördert. Stattdessen wurde er nach Berlin zurück- und dann als Generalleutnant in den Ruhestand versetzt. (Az. 1 WB 29.21)
Die Wegversetzung wollte er im Eilverfahren verhindern, scheiterte aber 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht damit. Nun beantragt er in Leipzig die Feststellung, dass die Wegversetzung rechtswidrig war.
I.Widmer--NZN