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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Revisionen im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt, Lübckes Familie und ein weiterer Nebenkläger legten Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom Januar 2021 ein. Damals waren der Rechtsextremist Stephan E. wegen Mordes zur Höchststrafe und der Mitangeklagte Markus H. wegen Waffendelikten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord wurde H. jedoch freigesprochen.
E. war zudem wegen eines Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling im Januar 2016 angeklagt. Dieser Vorwurf konnte nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht erhärtet werden, E. wurde diesbezüglich freigesprochen. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Am 25. August will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden.
F.Carpenteri--NZN