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Trotz inzwischen erfolgter Impfung muss ein Mann aus Nordrhein-Westfalen 21 Tage lang in Quarantäne bleiben, weil sein Mitbewohner mit Affenpocken infiziert war und er während der infektiösen Phase in der gemeinsamen Wohnung blieb. Das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung rechtfertige diese vorübergehende Einschränkung, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch im Eilverfahren. Es begründete dies mit den Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts.
Dieses nehme für Mitbewohner von mit Affenpocken Infizierten ein hohes Übertragungsrisiko an, wenn sie in der infektiösen Zeit mindestens eine Nacht in der Wohnung verbrächten. Zwar habe sich der Antragsteller sofort nach der Diagnose bei seinem Mitbewohner impfen lassen, erklärte das Gericht. Doch gebe es noch keine öffentlichen Daten für die Wirksamkeit des Pockenimpfstoffs Imvanex gegen Affenpocken. Gegen den Beschluss kann der Mann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
A.Senn--NZN