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Die für Mittwoch angesetzte Urteilsverkündung im Fall des Stadtplanerben Alexander Falk ist verschoben worden. Der Termin sei "aus dienstlichen Gründen" aufgehoben worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit. Ein neuer Termin werde noch bestimmt. Ursprünglich war die Verkündung für den Nachmittag geplant gewesen. (Az. 2 StR 142/21)
Der Unternehmer soll zum Angriff auf einen Anwalt angestiftet haben, der eine Schadenersatzklage gegen ihn vorbereitete. Der Mann wurde 2010 durch Schüsse schwer verletzt, das Frankfurter Landgericht verurteilte Falk 2020 zu viereinhalb Jahren Haft.
Es sprach ihn der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig, nachdem er ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt worden war. Gegen das Urteil zog Falk den BGH, der es auf Rechtsfehler prüfte.
Der heute 53-Jährige war bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit dem Verkauf seines Unternehmens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In dem Zusammenhang bereitete der Anwalt die Schadenersatzklage vor.
M.Hug--NZN