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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit der Rückerstattung von Pauschalreisekosten wegen der Pandemie. Zum einen geht es um deutsche Touristen, die im März 2020 nach Gran Canaria reisten - kurz bevor dort eine Ausgangssperre in Kraft trat. Nun fordern sie vor dem Landgericht München I mehr als zwei Drittel des Reisepreises zurück. (Az. C-396/21 und C-407/21)
In dem anderen Fall klagten französische Verbraucherschutzorganisationen gegen eine Maßnahme zur Unterstützung von Reiseveranstaltern in Frankreich. Diese konnten eine Zeitlang statt der Erstattung für eine abgesagte Reise einen Gutschein anbieten und mussten bei Ablehnung erst nach 18 Monaten zahlen. Die Gerichte in München und Paris baten den EuGH um Auslegung der Pauschalreiserichtlinie. Die zuständige Generalanwältin legt nun ihr Gutachten vor.
Ch.Siegenthaler--NZN