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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Aberkennung von internationalem Schutz in Ungarn. Der Gerichtshof in Budapest stellte dem EuGH Fragen zur ungarischen Regelung, weil er bezweifelt, dass diese mit dem EU-Recht vereinbar ist. Es klagte ein Syrer, der zuerst als Flüchtling anerkannt wurde, dem diese Anerkennung aber wieder entzogen wurde. (Az. C-159/21)
Begründet wurde dies mit einer Gefahr für die nationale Sicherheit, die aufgrund vertraulicher Informationen festgestellt wurde. Der Mann war einige Jahre zuvor wegen eines Drogendelikts verurteilt worden, sein Anwalt bekam aber keinen Einblick in diese Informationen. Außerdem prüfte sie nicht die Asylbehörde, sondern der Verfassungsschutz und die Stelle für Terrorismusbekämpfung. Das ungarische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
M.Hug--NZN