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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Freitag (09.00 Uhr) mit Altlasten auf einem Grundstück. Eine Eigentümergemeinschaft aus München klagte gegen den Immobilienkonzern, der ihnen die Wohnungen verkauft hatte. 2013 war bei Erdaushebungen unter Innenhof und Außenbereich eine frühere schadstoffbelastete Kiesgrube gefunden worden. (Az. V ZR 213/21)
Ein Gutachten sah vor, den Boden nur im Innenhof bis in 30 Zentimeter Tiefe auszutauschen. Darunter müsse wegen der geplanten Tiefgarage nichts gemacht werden. Das Unternehmen begann mit dem Verkauf der Wohnungen und verpflichtete sich zu den Maßnahmen für den Innenhof, schloss aber eine Haftung für eventuelle Altlasten im Außenbereich aus. 20 Zentimeter Boden wurden getauscht, eine Tiefgarage doch nicht gebaut.
Die Eigentümergemeinschaft klagte und bekam vor dem Oberlandesgericht nur teilweise recht, woraufhin sie vor den BGH zog. Bevor dieser über die Altlasten verhandeln kann, muss er aber zunächst klären, ob die Gemeinschaft hier überhaupt klagen darf - das entsprechende Gesetz wurde nämlich reformiert.
O.Meier--NZN