TecDAX
-15.2100
Ein Gericht hat die niederländische Regierung verbindlich dazu aufgefordert, die Bedingungen in Aufnahmezentren für Asylbewerber zu verbessern. Der Staat sei "verpflichtet, Asylbewerber menschenwürdig aufzunehmen", urteilte am Donnerstag ein Richter am Bezirksgericht in Den Haag. Im Sommer hatten besonders die Zustände im niederländischen Erstaufnahmezentrum im nahe der deutschen Grenze gelegenen Ter Apel internationales Aufsehen erregt.
In Ter Apel hatten im Sommer teilweise mehr als 700 Menschen außerhalb der Eingangstore übernachtet. Gegen die Zustände dort und in anderen Aufnahmezentren hatte die Flüchtlingshilfeorganisation Vluchtelingenwerk Nederland geklagt. Die Bedingungen für Asylbewerber in den Niederlanden verstießen gegen Menschenrechte und völkerrechtliche Bestimmungen, führte sie ins Feld.
Dem nun gefällten Urteil zufolge entsprechen die Bedingungen in den Zentren "teilweise nicht" den Standards einer würdigen Unterbringung. "Wiederholt" hätten Menschen im Freien, auf dem Fußboden oder auf Stühlen geschlafen und keinen ausreichenden Zugang zu sanitären Einrichtungen gehabt.
Der Vluchtelingenwerk-Vorsitzende Frank Candel sprach von einem "deutlichen und nötigen Urteil". Seine Organisation werde aber nicht zufrieden sein, "bis kein Asylbewerber mehr in einem Zelt, einer Turnhalle oder einem Flur schlafen muss".
Das Urteil verpflichtet die Regierung in Den Haag nun dazu, allen Menschen in Aufnahmezentren einen "sicheren Schlafplatz, Essen, Wasser und Zugang zu sanitären Einrichtungen" zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufforderung müsse die Regierung "unverzüglich" nachkommen, Verzug könne nur im Falle eines "erheblichen und unerwarteten Zustroms von Ausländern in der Zukunft" gerechtfertigt sein.
Neben Personalmangel bei der Asylbehörde COA gilt der allgemeine Wohnungsmangel in den Niederlanden als Ursache der Probleme bei der Unterbringung der Flüchtlinge. Die Verhältnisse in dem Flüchtlingszentrum in Ter Apel waren ins Rampenlicht gerückt, nachdem dort im August ein drei Monate alter Säugling gestorben war.
F.E.Ackermann--NZN