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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Maskenpflicht in Diskotheken, Klubs und Shishabars im gesamten Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss gab das Gericht der Betreiberin einer Osnabrücker Diskothek Recht. Insbesondere beanstandeten die Richter, dass die niedersächsische Coronaverordnung keine Ausnahme vom Maskentragen etwa zum Trinken oder Rauchen vorsieht.
Die Lüneburger Richter entschieden, dass eine Maskenpflicht zwar angesichts der Infektionslage legitim sei. Im konkreten Fall sei sie aber unangemessen ausgestaltet. Das Land habe "ohne nachvollziehbaren Grund" keine Ausnahmen von der Maskenpflicht geregelt, mit denen Besuchern der Betriebe etwa Essen, Trinken oder das Rauchen von Shishapfeifen möglich gemacht würde.
Damit fehle ein Ausgleich zwischen den erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz derjenigen, die Diskos, Klubs und Shishabars besuchen oder dort arbeiten sowie der sonstigen Bevölkerung. Das Gericht bemängelte, dass lediglich Ausnahmen für Einrichtungen unter freiem Himmel geschaffen wurden.
Dies reiche aber nicht aus, zumal nicht davon auszugehen sei, dass Diskos, Klubs und Bars überhaupt Außenanlagen haben. Der Beschluss betrifft alle Arten von Masken und Innen- wie Außenbereiche der Betriebe in ganz Niedersachsen.
E.Schneyder--NZN