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Das Gesundheitswesen wird digitaler: Elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte sollen künftig Standard sein. Der Bundestag stimmte am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu. Dabei ging es auch um die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Mit den Gesetzen "läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein", erklärte der Minister dazu.
Das Mitte des Jahres eingeführte E-Rezept soll ab 1. Januar zum Standard werden. Patientinnen und Patienten bekommen dann kein rosa Rezept aus Papier mehr, sondern das elektronische Pendant über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen Ausdruck mit E-Rezept-Code.
Kern von Lauterbachs Reform ist aber die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre Nutzung soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zum Normalfall werden - wobei die Patientinnen und Patienten dem widersprechen können. In der Akte wäre dann die gesamte Krankengeschichte per Knopfdruck einsehbar - von Behandlungen und Operationen über Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten. Bislang wird sie hingegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen genutzt.
Der Gesundheitsminister erhofft sich von der Ausweitung der E-Akte "eine bessere, effizientere Medizin". Zurzeit seien Gesundheitsdaten verteilt oder einfach nicht da, weshalb es zu Fehldiagnosen und unnötigen Doppeluntersuchungen komme, sagte er im Bundestag. Mit der E-Patientenakte "werden die Daten da sein - eine deutliche Verbesserung aus der Perspektive der Patienten".
Die Ampel-Koalitionspartner begrüßten die Schritte hin zu mehr Digitalisierung ebenfalls. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sprach von einem "wichtigen Tag für die Patientinnen und Patienten". Die Daten würden nun an einem Ort zusammengeführt.
"Wir geben den Menschen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten", betonte der gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, Andrew Ullmann. Dies sei wichtig für einen mündigen Patienten. Ullmann sprach von einem "wichtigen Meilenstein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens".
Die CDU unterstützte die Gesetze "grundsätzlich", wie der Abgeordnete Erwin Rüddel sagte. Sie wiesen in die richtige Richtung - es gebe aber auch Mängel. Die elektronische Patientenakte hätte beispielsweise stärker auf den jeweiligen Nutzen ausgerichtet werden müssen.
"Endlich bekommen die Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten", erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer. Sie kritisierte die geplante Einführung der E-Akte für alle zum 1. Januar 2025 allerdings als "zu straff".
Stattdessen schlug sie Juli 2025 als Starttermin vor - damit die Versicherten genug Zeit für eine informierte Entscheidung für oder gegen die Akte und die Krankenkassen zur Vorbereitung der Widerspruchslösung hätten. Denn für Letzteres sind die Kassen verantwortlich: Sie sollen laut Gesundheitsministerium "einfache und barrierefreie Verfahren" anbieten.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte "die Zielstellung der Gesetze" Lauterbachs ebenfalls. Die Bundesvorsitzende des Verbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, kritisierte bei der E-Patientenakte aber eine schlecht funktionierende Technik der Datenübertragung und -abrufung. Der Bund müsse "jetzt ohne Wenn und Aber garantieren, dass die Technik störungsfrei läuft".
Kritik an den Gesetzen äußerten Patientenschützer. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht durch die elektronische Akte Schwerstkranke und Pflegebedürftige benachteiligt. Ihnen werde dann das zurzeit bestehende Recht auf einen Medikationsplan in Papierform verwehrt.
Diese Gruppe habe zudem das Nachsehen, weil wichtige Altbefunde nicht eingepflegt werden müssten. "Zudem bleiben digital unerfahrene Menschen außen vor."
X.Blaser--NZN