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Während der Corona-Pandemie dürfte es "in nennenswertem Umfang zu Mitnahmeeffekten" beim Bezug von Kurzarbeitergeld gekommen sein. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf der Grundlage einer Beschäftigtenbefragung. Demnach berichteten 39 Prozent derjenigen, die in der Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, dass Arbeitsmenge und Umfang unverändert blieben, 21 Prozent gaben an, mehr gearbeitet zu haben als die Abrechnung des Kurzarbeitergelds vorsah.
Für die am Dienstag veröffentlichte Studie befragte das IAB der Bundesagentur für Arbeit zwischen November 2020 und Februar 2021 in einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe Beschäftigte und nutzte zudem die administrativen Daten der Bundesarbeitsagentur. Somit beruhten die Ergebnisse "alleine auf den subjektiven Einschätzungen von Beschäftigten", schränkten die Forschenden ein, die Sichtweise der Arbeitgeber könne dem nicht gegenübergestellt werden. Außerdem sei der Umfang der zusätzlichen Stunden nicht abgefragt worden.
Trotzdem zeige die Analyse, dass ein "nennenswerter Teil der Befragten, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, von Mitnahmeeffekten in ihren Betrieben berichtet", heißt es in der Studie. Dabei gaben Beschäftigte in größeren Betrieben seltener als in kleineren Betrieben an, mehr Stunden gearbeitet zu haben als abgerechnet. Allerdings berichteten Beschäftigte in größeren Betrieben häufiger, dass ihre eigene Arbeitsmenge trotz Kurzarbeit unverändert blieb.
Insgesamt zogen die Forschenden den Schluss, "dass Mitnahmeeffekte für alle Betriebsgrößen und in allen Branchen auftreten und sich nicht auf bestimmte Branchen oder Betriebsgrößen konzentrieren". Sie stellten außerdem die "insgesamt sehr positiven Befunde" zu den generellen Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes auf die Stabilität der Beschäftigung in der Corona-Krise nicht in Frage. Kurzarbeit habe "eine sehr wichtige Rolle", um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern, unterstrich IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.
Das IAB regte allerdings eine "strikt regelbasierte Anwendung des Kurzarbeitergeldes" an, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen. So seien etwa in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie zusätzliche Kontrollen nötig.
Das IAB grenzte in seiner Studie zudem die weicheren Mitnahmeeffekte von Betrug beim Kurzarbeitergeld ab. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Firmen beim Anzeigen von Kurzarbeitergeld bei den Voraussetzungen für den Bezug tricksen: Sie mussten etwa eine bestimmte Arbeitsausfallquote und Auftragsrückgänge nachweisen, außerdem ging es darum, die wirtschaftlichen Probleme der Firma eindeutig mit der Corona-Krise in Verbindung zu bringen.
A.Weber--NZN