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Trotz der Freigabe von Cannabis darf an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen in Deutschland auch künftig nicht gekifft werden. Die Deutsche Bahn werde ihre Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtete die "Bild am Sonntag" unter Verweis auf eine Bahn-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden.
"Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen", sagte die Sprecherin der "BamS". "Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen."
Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach das auch vor der Freigabe erlaubte Konsumieren von Cannabis aus medizinischen Gründen. Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein. Ab dem 1. Juni will die DB Verstöße dann verfolgen.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.
O.Meier--NZN