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Die SPD-Fraktion hat die von einer Expertenkommission empfohlene Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr verteidigt. Der geplante Wert liege "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", erklärte der SPD-Verkehrspolitiker Achim Stein am Donnerstag. Gleichzeitig würden den Experten zufolge "erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar". Über eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will der Bundestag zum ersten Mal in der Nacht zu Freitag beraten.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht eine Anhebung des Cannabis-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum und zudem ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten am Steuer vor. Für beides hatte sich die Kommission des Verkehrsministeriums Ende März ausgesprochen.
Bislang ist das Autofahren unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.
Der nun vorgeschlagene Wert ist den Expertinnen und Experten zufolge vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Mit dem vorgeschlagenen Grenzwert sollen demnach nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum "in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".
Dies bekräftigte auch der SPD-Politiker Stein. Der geplante Grenzwert sei niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig sei er "hoch genug, dass Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben". Beides sei der Fraktion wichtig.
Scharfe Kritik an der geplanten Anhebung hatte bereits die Union geäußert. Drogenkonsum habe im Straßenverkehr "nichts verloren", betonte beispielsweise der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU). "Fatale Auswirkungen" auf die Unfallzahlen befürchtet zudem Parteikollege Herbert Reul, Innenminister in Nordrhein-Westfalens.
Neben der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes berät der Bundestag in erster Lesung auch über Änderungen am Cannabis-Gesetz. Die damit verbundene Teillegalisierung ist am 1. April in Kraft getreten, allerdings hatte es zuvor starken Widerstand gegen das Gesetz gegeben, vor allem von den Bundesländern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprach diesen daraufhin Nachjustierungen, die in einer Bundesrats-Protokollerklärung festgehalten wurden. Die Veränderungen sollen den "Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen", heißt es nun in der dazugehörigen Gesetzesvorlage.
So soll unter anderem die bereits vorgesehene Evaluation des Cannabis-Gesetzes erweitert werden: Auf Wunsch der Länder sollen neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz auch die Besitzmengen und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden. Die Ampel-Koalition will den Ländern zudem mehr Spielraum bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen sowie beim Umgang mit Großanbauflächen ermöglichen.
M.J.Baumann--NZN