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Wer einen Corona-Schnelltest in einem Testzentrum vornehmen lässt, muss dafür ab Juli in der Regel drei Euro bezahlen. Dies sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin vorstellte. Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben. Gewerkschafter und Patientenvertreter reagierten mit Kritik.
Lauterbach begründete die Änderung mit den hohen Kosten für den Bundeshaushalt, die derzeit bei rund einer Milliarde Euro pro Monat lägen. "Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten", sagte der Minister, der sich demnach mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf die Neuregelung einigte.
Lauterbach zufolge werden die Kosten für den Bund durch die Bürgertests bis Jahresende nun noch mit 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Ohne die Änderung wären es demnach fünf Milliarden Euro gewesen.
Kostenlose Tests etwa für den Besuch von Konzerten oder Familienfesten oder bei Warnungen auf der Corona-App werde es nicht mehr geben, sagte Lauterbach. Gratis blieben sie aber für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und all diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Der Erstattungspreis für die Schnelltests wird vom Bund gleichzeitig von 11,50 auf 9,50 Euro gesenkt. Damit zahlt der Staat fortan im Normalfall 6,50 Euro und die Bürger drei Euro.
"Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden", erklärte Lindner. "Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind."
Lauterbach wiederum betonte, es gebe die Möglichkeit, dass die Länder "den Anteil der Bürger an den Tests" übernähmen. Damit könnten sie vor Ort "auf ein erhöhtes Ausbruchsgeschehen reagieren".
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel forderte die Länder daher zum Handeln auf. "Infektionsschutz darf nicht vom Geldbeutel anhängen. Hier müssen die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und die drei Euro übernehmen", erklärte sie in Berlin. Auch wenn vulnerable Gruppen von der Zahlungspflicht ausgenommen seien, würden Menschen mit niedrigen Einkommen durch die Neuregelung zusätzlich belastet.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich in einer ersten Stellungnahme nicht zu einer möglichen Kostenübernahme. Er forderte allerdings, dass auch pflegenden Angehörigen kostenfreie Tests ermöglicht werden. "Es kann nicht sein, dass ein pflegender Angehöriger drei Euro bezahlen soll, wo er doch die Alten- und Pflegeheime entlastet", erklärte Holetschek in München.
Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, verwies auf Zuhause lebende Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese von den kostenlosen Tests auszunehmen, "ist ein schwerer Fehler", warnte er. "Die Regierungschefs der Länder sind gefordert, den Fehler durch eine Kostenübernahme für diese besonders gefährdeten Menschen zu revidieren."
L.Muratori--NZN