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Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3222 Behandlungsfehler mit einem Schaden für die Patienten bestätigt. Das waren rund 300 weniger als im Jahr davor, wie der Medizinische Dienst am Donnerstag in Berlin berichtete. Dabei erfassten die Experten auch 130 Fälle von vermeidbaren unerwünschten Vorfällen wie Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder vergessene Fremdkörper nach Operationen.
Der Medizinische Dienst forderte erneut, dass solche schwerwiegenden, aber gut vermeidbaren Ereignisse - sogenannte Never Events - verpflichtend gemeldet werden. "Never Events sind seltene Einzelereignisse", erklärte MD-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. "Sie spielen jedoch eine besondere Rolle in der Sicherheitskultur." Daher sei die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für eine klar definierte Auswahl solcher Ereignisse notwendig.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), unterstützt die Schaffung eines nationalen Registers zur anonymen Erfassung von Never Events. Auf dieser Basis könnten notwendige Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. "Gerade in der medizinischen Versorgung werden sich nie alle Fehler vollständig vermeiden lassen", betonte Schwartze. Hinter jedem Behandlungsfehler stecke aber ein Mensch mit einem persönlichen Schicksal. Es müsse daher oberste Priorität sein, Fehler bestmöglich zu vermeiden.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Dienstes Bund im vergangenen Jahr 13.050 Fällen von Patientenbeschwerden und Vorwürfen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall (3220) wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall (2709) war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz. Die Experten gehen allerdings von einer hohen Dunkelziffer aus.
Bei zwei Dritteln der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei rund einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen.
Ein schwerer Dauerschaden kann vorliegen, wenn Geschädigte bettlägerig und aufwändig pflegebedürftig werden. In knapp vier Prozent der Fälle - insgesamt 98 - führte ein Fehler zum Versterben der Patienten.
Wie in den Vorjahren betrafen die meisten Fehlervorwürfe mit rund 30 Prozent die Orthopädie und Unfallchirurgie, zwölf Prozent die innere Medizin und Allgemeinmedizin, jeweils neun Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie die Geburtshilfe, acht Prozent die die Zahnmedizin und knapp sechs Prozent die Pflege.
Die Bereiche, bei denen Fehler festgestellt wurden, reichen demnach von Knie- und Hüftgelenksimplantationen über Zahnentfernungen bis hin zu Knochenbrüchen oder Gallensteinbehandlungen. Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt dem MD zufolge aber nichts über die tatsächliche Fehlerquote oder die Sicherheit aus. Vielmehr könnten Patienten etwa Fehler bei chirurgischen Eingriffen besser erkennen.
A.Senn--NZN