Goldpreis
43.3000
Die Corona-Maßnahmen wirken, aber nur begrenzt - zu diesem Schluss kommt die mit der Evaluierung beauftragte Sachverständigenkommission in seinem am Freitag vorgelegten Bericht. Masken helfen demnach nur, wenn sie richtig getragen werden - und ein Lockdown nur, solange die Menschen dazu bereit sind. Die Wissenschaftler beklagten bei der Vorstellung eine mangelhafte Datengrundlage. Die Bundesregierung sieht dennoch eine gute Grundlage für die anstehende Reform des Infektionsschutzgesetzes.
Die derzeit viel diskutierten FFP2-Masken entfalten nach Einschätzung der Kommission insbesondere in Innenräumen ihre Wirkung. Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken sei aber "aus den bisherigen Daten nicht ableitbar". Der Virologe Hendrik Streeck verwies darauf, dass die Masken nur dann einen guten Effekt hätten, wenn sie auch richtig getragen würden.
Gemischt fällt auch das Urteil über die 2G- und 3G-Maßnahmen aus. Deren Wirkung sei bei den derzeitigen Varianten "in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch", heißt es in dem Gutachten. Allerdings verpuffe bei der Omikron-Variante der Effekt einer Impfung mit den bisherigen Vakzinen, betonte Streeck. Deshalb sei es ratsam, etwa beim Besuch von Veranstaltungen zusätzlich einen Test zu machen.
Ein Lockdown wiederum sei gerade zu Beginn einer Pandemie sinnvoll, heißt es in der Expertise weiter. Je länger er dauere und je weniger Menschen bereit seien, die Maßnahme mitzutragen, "desto geringer ist der Effekt und umso schwerer wiegen die nicht-intendierten Folgen". Zu Schulschließungen heißt es in dem Papier, deren genaue Wirksamkeit sei "trotz biologischer Plausibilität und zahlreicher Studien weiterhin offen".
Zu den Bedingungen für die Tätigkeit der Kommission sagte deren Vizechefin Helga Rübsamen-Schaeff, die Erfüllung des Arbeitsauftrags sei "erheblich" dadurch erschwert worden, "dass wir eben zur Bewertung erst zwei Jahre nach Beginn der Maßnahmen aufgefordert worden sind".
Deutliche Kritik gibt es in der Kommission an der Gesetzgebung des Bundes. Der Rechtsrahmen solle nicht so häufig geändert, wie das in den letzten beiden Jahren passiert sei, sagte die Juristin Andrea Kießling.
Nach Vorlage des Gutachtens begannen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) mit den Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz. Beide zeigten sich optimistisch über die Einigungschancen. Die Ampel-Koalition werde "im Laufe des Juli" einen Vorschlag für das Vorgehen im Herbst und Winter machen, sagte Buschmann.
Der Justizminister sieht nun keine Grundlage mehr für Eingriffe wie Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren. Hingegen würden Masken in Innenräumen sicher "eine Rolle im Schutzkonzept für den Herbst spielen". Lauterbach sagte, die Gespräche sollten in den nächsten Wochen fortgesetzt werden, "so dass wir hoffentlich zu einem gutem Kompromiss kommen werden". Er erwarte nach der aktuellen Sommerwelle eine "schwere Herbstwelle".
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder forderte rasche Klarheit über gesetzliche Rahmenbedingungen für Eindämmungsmaßnahmen. Der Bund müsse noch vor der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, erklärte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach einer Sondersitzung am Freitag.
"Die Länder brauchen Rechtssicherheit, um auf die Lage reagieren zu können", erklärte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek mahnte den Bund zur Eile. Der Sachverständigen-Bericht werfe allerdings mehr Fragen auf, als er beantworte. "Es ist mehr als enttäuschend, dass der Bericht sich nicht eindeutig positioniert."
L.Zimmermann--NZN