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Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychologischen Gutachter gestellt. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten erkennen lassen, dass er dem Angeklagten möglicherweise "voreingenommen gegenüber tritt", sagte Verteidiger Alexander Klein am Montag. Die Plädoyers der Anklage verschoben sich somit zunächst.
Der Angeklagte Mario N. soll am 18. September 2021 im Streit um die Maskenpflicht einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter erschossen haben. Der 50-jährige Angeklagte hatte die Tat zu Beginn des Prozesses im März gestanden, der mutmaßliche Mord hatte bundesweit großes Entsetzen und eine Diskussion über die Radikalisierung von Kritikern der Corona-Maßnahmen ausgelöst.
Der Anklage zufolge soll sich N. beim Bezahlen an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht gestritten haben. Der Tatverdächtige habe die Tankstelle ohne die Ware verlassen. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei der Angeklagte mit Maske zurückgekehrt. N. habe sie an der Kasse heruntergezogen, um eine Reaktion W.s zu provozieren, sagte Staatsanwältin Nicole Frohn bei der Verlesung der Anklage im März. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem der Mann dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen.
Daraufhin habe der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord sowie des unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.
In seiner Erklärung im März, in der N. die Tat gestand, verwies der Angeklagte auf die Corona-Maßnahmen als Hintergrund der Tat. Von diesen sei er "zermürbt" gewesen. Er habe ihnen die Schuld für den Tod seines Vaters gegeben. Dieser habe 2020 unter Halluzinationen wegen einer schweren Krankheit Suizid begangen. Seine Mutter, die vom Vater beim Suizid von einer Kugel am Kopf getroffen worden sei, habe er wochenlang nicht im Krankenhaus besuchen können.
Laut dem psychiatrischen Gutachten spielte dieses Erlebnis bei der Tat jedoch keine Rolle - N. habe das Geschehene zum Zeitpunkt der Tat bereits verarbeitet. Auch die Tatsache, dass N. zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, begründe keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Schlussfolgerungen des Gutachters basierten jedoch auf "bloßen Vermutungen", kritisierte Verteidiger Klein.
Zudem sei der Gutachter auch gegenüber der ablehnenden Haltung des Angeklagten mit Blick auf die Corona-Maßnahmen voreingenommen gewesen, argumentierte Klein. So habe der Gutachter damit "geprahlt", als einer der ersten niedergelassenen Ärzte eine Corona-Impfung erhalten zu haben. Aufgrund der "überdeutlichen Ablehnung" der Meinung des Angeklagten sei das Gutachten abzulehnen.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, "ob und wenn ja, in welcher Form" die von der Verteidigung geforderten dienstlichen Erklärungen abgegeben werden, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn im Anschluss an die Verhandlung. Das Verfahren soll am 1. August fortgesetzt werden.
R.Schmid--NZN