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Die EU-Kommission hat Millionenhilfen für die Deutsche Bahn (DB) genehmigt. Die Staatshilfe im Umfang von 215 Millionen Euro sei mit den EU-Vorschriften vereinbar, erklärten die europäischen Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel. Das Geld soll die DB für Verluste entschädigen, die drei Tochtergesellschaften im Frühjahr 2020 wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie verbucht hatten.
Die drei Bahn-Töchter DB Netz, DB Energie und DB Station & Service mussten demnach Ausfälle hinnehmen, weil sich die Corona-Auflagen auf den Güter- wie Personenverkehr auswirkten. Staatliche Subventionen sind in der EU eigentlich verboten, weil sie den Wettbewerb verzerren. Die Kommission genehmigte die Hilfen unter einer Ausnahmebestimmung. Danach sind den Mitgliedstaaten Beihilfen für Unternehmen oder Wirtschaftszweige erlaubt, wenn sie zum Ausgleich von Schäden durch "außergewöhnliche Ereignisse" dienen.
Y.Keller--NZN