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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassene Coronabeschränkungen. Zum einen handelt es sich um im April 2020 in Sachsen verfügte Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten und Gastronomiebetriebe, die der Kläger für nicht rechtmäßig und damit unwirksam hält. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Sachsen erklärte die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger nun vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, so eng gefasst, dass die Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig gewesen seien. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
F.Schneider--NZN