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Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) in Karlsruhe einen Beschluss zur Thüringer Corona-Sonderverordnung vom Oktober 2020. Der thüringische Verfassungsgerichtshof in Weimar muss in einem von der AfD-Landtagsfraktion angestrebten Verfahren entscheiden und legte in Karlsruhe verschiedene Fragen vor. Er will wissen, ob die Landesregierung auch Monate nach Pandemiebeginn noch auf Grundlage des damals geltenden Infektionsschutzgesetzes solche Eingriffe beschließen durfte, ohne das Parlament einzubeziehen. (Az. 1 BvN 1/21)
Die Landesregierung hatte für den November 2020 - wie die anderen Bundesländer - Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gaststätten angeordnet. Die Länder griffen für ihre Verordnungen auf eine allgemeine Regelung des Infektionsschutzrechts zurück. Erst Mitte November trat bundesweit eine Gesetzesänderung in Kraft, die explizit Maßnahmen gegen die Coronapandemie betraf. Die AfD-Landtagsfraktion hielt die Verordnung für unvereinbar mit der Thüringer Verfassung und zog darum vor Gericht.
A.P.Huber--NZN