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Der britische Schauspieler Hugh Grant hat sich im Streit um illegale Informationsbeschaffung auf einen Vergleich mit dem Herausgeber der Boulevardzeitung "The Sun" geeinigt. Grant gab am Mittwoch keine Einzelheiten zu der Vereinbarung mit dem Verlag News Group Newspapers (NGN) von Medienmogul Rupert Murdoch bekannt, schrieb aber in den Online-Netzwerken, ihm sei eine "enorme Geldsumme" für die außergerichtliche Einigung angeboten worden.
Andere Klägerinnen und Kläger, darunter der britische Prinz Harry, halten aber an ihrer Klage gegen NGN fest, wie das zuständige Gericht nach einer Anhörung am Mittwoch mitteilte. Der Prozess vor dem Londoner High Court soll im Januar beginnen.
Prinz Harry hat den Kampf gegen illegale und unmoralische Praktiken britischer Boulevardmedien zu einem seiner Lebensinhalte erklärt, er hat deshalb schon mehrere Verfahren angestrengt. Zuletzt einigte sich der jüngere Sohn von König Charles III. nach einem langwierigen Rechtsstreit um von Journalisten angezapfte Handys mit dem Medienkonzern Mirror Group Newspapers (MGN). Ein anderes Verfahren richtet sich gegen den Verlag der "Daily Mail".
Grant erklärte am Mittwoch, er habe sich aus finanziellen Gründen gegen den Prozess im Januar entschieden: In dem Zivilverfahren könnten ihm Kosten in einer Größenordnung von zehn Millionen Pfund (gut 14 Millionen Euro) auferlegt werden. "Wie es bei völlig unschuldigen Menschen üblich ist, bieten sie mir eine enorme Geldsumme an, um diese Angelegenheit außergerichtlich beizulegen", schrieb der 63-jährige Schauspieler im Onlinedienst X.
"Ich möchte dieses Geld nicht annehmen oder einen Vergleich schließen. Ich würde gerne sehen, dass alle Vorwürfe, die sie bestreiten, vor Gericht überprüft werden", versicherte Grant. Seine Anwälte hätten ihn aber darauf hingewiesen, "dass ich die Prozesskosten beider Seiten tragen müsste, wenn das Gericht mir Schadensersatz zuspricht, der auch nur einen Penny unter dem Vergleichsangebot liegt", erklärte der Schauspieler.
Ein Verlagssprecher sagte, der Streit mit Grant sei ohne Schuldeingeständnis beigelegt worden und es liege "im finanziellen Interesse beider Parteien", ein "kostspieliges Verfahren" zu vermeiden.
A.P.Huber--NZN