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Die früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und Hans-Jürgen Papier, haben einen besseren Schutz für das Gericht im Grundgesetz angemahnt. "Es ist dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern", sagte Papier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ähnlich äußerte sich in dem gemeinsamen RND-Gespräch auch Voßkuhle.
Im Fall, dass populistische Kräfte Mehrheiten erlangen, bestehe die Gefahr, "dass das Verfassungsgericht dann grundlegend verändert wird", sagte Papier. So werde zur Besetzung des Gerichts im Grundgesetz wenig gesagt: "Nicht einmal, dass seine Mitglieder ausnahmslos Juristen sein müssen und hauptamtlich tätig sind, nichts zur Zahl der Mitglieder, nichts zur Amtszeitbegrenzung und nichts zur Wiederwahl", gab er zu bedenken. Eine einfache Mehrheit "könnte das Gericht mit eigenen Leuten nach Änderung des Gesetzes fluten, könnte es weitgehend politisieren".
"Eine Reihe von Regelungen für das Gericht sind allein im Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthalten, das man mit einfacher Mehrheit ändern kann", warnte auch Voßkuhle. Er verwies auf Beispiele aus anderen Ländern, wo Verfassungsgerichte unter Druck gerieten, denn "Sie sind es, die die Machthaber bremsen, nach einem Wahlsieg das demokratische System umzubauen." Auch er sprach sich deswegen dafür aus, "unser Verfassungsgericht zusätzlich abzusichern".
Kritisch äußerten sich Papier und Voßkuhle zu Forderungen, das Grundgesetz sprachlich zu modernisieren, etwa durch eine gendergerechte Sprache. Zwar sei ein solcher Schritt natürlich möglich, sagte Papier, "aber wir haben größere Probleme, auch in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie". Dies gelte auch für eine Streichung des "Rasse"-Begriffs aus dem Verfassungstext.
Voßkuhle sagte zu dem Thema: "Ich habe nichts gegen das Gendern, meine Vorlesungsmaterialien sind zum Beispiel gegendert." Allerdings würde eine sprachliche Modernisierung aus seiner Sicht dem Grundgesetz "vielleicht doch etwas seine ursprüngliche Würde nehmen".
X.Blaser--NZN