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Im Irak ist ein Deutscher in einem Prozess um mutmaßlichen Antiquitätenschmuggel freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung vor einem Strafgericht in der Hauptstadt Bagdad hieß es am Montag, gegen den 60-Jährigen Berliner lägen "keine ausreichenden Beweise" vor. Sein Mitangeklagter, ein 66-jähriger Brite, wurde hingegen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Reisegepäck der beiden Angeklagten waren im März bei einer Kontrolle am Flughafen von Bagdad antike Steinfragmente und Keramik gefunden worden. Beim Prozessauftakt am 15. Mai hatte der Deutsche beteuert, er habe nicht in unredlicher Absicht gehandelt. Die Stücke habe ihm der Brite überreicht; er habe nicht gewusst, dass es sich dabei um Antiquitäten handelte.
Der Richter folgte dieser Erklärung des Deutschen. Dem Briten hingegen sei "bewusst gewesen", dass der Ort, an dem er die Fragmente gesammelt hatte, eine "archäologische Ausgrabungsstätte" und das Aufsammeln illegal gewesen sei.
Vor dem Urteil hatten beide Angeklagte sich auf die entsprechenden Frage des Richters für unschuldig erklärt. Die Männer waren auf Grundlage eines irakischen Gesetzes von 2002 angeklagt worden, wonach "absichtliches Schmuggeln einer Antiquität" sogar mit dem Tode bestraft werden kann. Die Verurteilung des Briten zu 15 Jahren begründete der Richter mit dessen "fortgeschrittenem Alter".
Die beiden Männer waren mit einer Reisegruppe im Irak unterwegs und hatten einander zuvor nicht gekannt. Im Gepäck des Briten wurden etwa zehn Steinfragmente sowie Keramikscherben gefunden. Der angeklagte Deutsche führte zwei Objekte mit sich. Er sagte aus, diese von seinem britischen Mitreisenden ausgehändigt bekommen zu haben.
Der Irak öffnet sich derzeit nach Jahrzehnten bewaffneter Konflikte langsam wieder für internationalen Tourismus. Die Ausgrabungsstätten im Land waren jahrelang stark ausgeplündert worden. Insbesondere die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hatte sich am Antiquitätenschmuggel bereichert.
A.Ferraro--NZN