Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
01.01.1970
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die heute 32-Jährige war 2014 mit ihrer damals erst ein Jahr alten Tochter nach Syrien gereist. Dort lebte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, in einem von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kontrollierten Gebiet, wie das Oberlandesgericht der Hansestadt im Februar feststellte. (Az. 3 StR 189/24)