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Das Zeigen des "Z"-Symbols als Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kann strafbar sein. Der Buchstabe an sich könne nicht verboten werden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Das öffentliche Billigen eines Angriffskriegs damit könne jedoch strafbar sein. Dies hätten im Einzelfall dann Gerichte zu klären.
Das Bundesinnenministerium begrüße die Ankündigung einiger Länder, prüfen zu wollen, ob die öffentliche Verwendung des Symbols strafbar sei, sagte der Sprecher. Zuvor hatte nach Bayern und Niedersachsen auch Berlin mitgeteilt, gegen das Zeichen der russischen Armee im Ukraine-Krieg vorgehen zu wollen.
"Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Zs, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskriegs", sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem "Tagesspiegel" vom Montag. "Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."
Spranger sagte, sie habe mit Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gesprochen und teile die niedersächsische Position. "Wir befürworten das wie der niedersächsische Innenminister." Neben den drei Bundesländern hatte auch Nordrhein-Westfalen am Wochenende eine Prüfung angekündigt.
Grundlage für das Vorgehen der Länder ist Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. In Russland wird der lateinische Buchstabe Z an Autos, Gebäuden oder auf T-Shirts gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen.
Laut Bundesinnenministerium liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass das Symbol in Deutschland bereits verwendet wird. Es handle sich dabei bislang vor allem um Farbschmierereien. So wurde beispielsweise eine Kirchenmauer in Würzburg mit mehreren "Z"-Symbolen beschmiert.
D.Smith--NZN