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Die Verlängerung der EU-Sanktionen gegen den früheren prorussischen Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, und seinen Sohn von 2020 ist nichtig. Der Rat habe sich vor seiner Entscheidung nicht vergewissert, dass die Verteidigungs- und Rechtsschutzrechte der beiden Männer in den zugrunde liegenden ukrainischen Strafverfahren beachtet worden seien, erklärte das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg. Über die neuerliche Verlängerung der Sanktionen im vergangenen Jahr ist aber noch nicht entschieden. (Az. T-291/20 und T-292/20)
Ursprünglich wurden die Restriktionen nach der blutigen Niederschlagung der Maidan-Proteste 2014 erlassen. Begründet wurden sie mit ukrainischen Ermittlungen wegen Veruntreuung oder Unterschlagung öffentlicher Gelder. Viktor Janukowitsch hatte zuvor überraschend ein EU-Assoziierungsabkommen zugunsten einer engeren Anbindung der Ukraine an Russland auf Eis gelegt. Der Schritt löste wochenlange Massenproteste aus, Janukowitsch floh schließlich nach Russland.
Die EU-Sanktionen galten zunächst für ein Jahr. Das erste Einfrieren der Gelder wurde vom Gericht später bestätigt. Verlängerungen aus den Jahren 2016 bis 2019 erklärte es jedoch in späteren Urteilen für nichtig, zuletzt im Juni 2021. Die Janukowitschs blieben dennoch auf der EU-Sanktionsliste: Schon im März 2021 wurde die neue Verlängerung in einem entsprechend angepassten Beschluss verfügt. Auch gegen diese Verlängerung zog die Familie vor Gericht. Darüber wurde aber noch nicht geurteilt.
D.Smith--NZN