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SPD und FDP haben dem Koalitionspartner Grüne vorgeworfen, die geplante Gesetzesregelung zur Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber zu verzögern. FDP-Fraktionschef Christian Dürr und SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese forderten am Mittwoch in der "Bild"-Zeitung, Verzögerungen zu vermeiden und die Gesetzesänderung zu ermöglichen. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch wies gegenüber der Nachrichtenagentur AFP auf weiteren Klärungsbedarf hin: Es gehe darum, Gesetze zu machen, "die vor Ort funktionieren", sagte Audretsch.
"In der Sache ist uns Grünen wichtig, dass vor allem Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die Möglichkeit haben sich zu integrieren", sagte Audretsch. "Das heißt zum Beispiel, dass sich Kinder am Schulkiosk ein Brötchen kaufen können, dass sich Auszubildende ein Busticket in die nächste Stadt kaufen können, dass Alleinerziehende Mütter günstig im Second-Hand-Laden einkaufen können."
Nach AFP-Informationen gab es am Dienstag ein Gespräch zwischen den Koalitionsfraktionen über die Ausgestaltung des Gesetzes. Grundlage war eine Formulierungshilfe von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die geplante Gesetzesänderung, dazu gibt es auch schon einen Kabinettsbeschluss. Über den Gesetzentwurf soll weiter im Bundestag beraten werden.
SPD und FDP zeigten sich ungeduldig. "Das Thema Bezahlkarte muss endlich abgeräumt werden, das erwarten die Landräte und Bürgermeister zu Recht", sagte SPD-Fraktionsvize Wiese der "Bild". "Für weitere Verzögerungen habe ich kein Verständnis."
FDP-Fraktionschef Christian Dürr richtete einen Appell an die Koalitionspartner. "Ich erwarte von allen Koalitionspartnern, dass sie sich an unsere Vereinbarung, bei der Bezahlkarte schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, auch halten", sagte Dürr der "Bild".
Audretsch betonte, dass seine Fraktion eine bundesgesetzliche Regelung nicht ablehne. "Eine Gesetzesänderung kann zusätzliche Rechtssicherheit schaffen", sagte er. Er verwies darauf, dass Heils Ministerium konkrete Prüfbitten formuliert habe, die nun von den Bundestagsfraktionen berücksichtigt werden müssten.
Geplant ist laut Gesetzentwurf, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird - neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Heils Formulierungshilfe sieht vor, dass den Bundesländern überlassen wird, ob sie das neue Instrument nutzen wollen oder aber Geld- oder Sachleistungen bevorzugen. Auch die konkrete Ausgestaltung der Karte soll den Ländern obliegen - etwa ob und wie viel Bargeld Asylsuchende von der Karte abheben können.
W.F.Portman--NZN