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Die Geldstrafe wegen Vorteilsnahme gegen den früheren Oberbürgermeisters von Frankfurt am Main, Peter Feldmann, ist abschließend rechtskräftig. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde des ehemaligen SPD-Politikers als unzulässig ab. (Az. 2 BvR 130/24)
Feldmann war von 2012 bis 2022 Oberbürgermeister von Frankfurt. Bei einem Bürgerentscheid im November 2022 wurde er abgewählt. Ihm wurde vorgeworfen, dass wegen seines Einflusses seine Ehefrau in einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhalten hatte. Zudem warb die Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt demnach für ihn Wahlkampfspenden ein - im Gegenzug sollte er sich dem Verband gegenüber "wohlwollend" verhalten.
Wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Main am 23. Dezember 2022 zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 175 Euro, insgesamt 21.000 Euro. Zudem zog das Gericht 5989 Euro ein, die Feldmanns Ehefrau unzulässig erlangt hatte. Feldmann trat daraufhin aus der SPD aus und legte Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein, die jedoch ohne Erfolg blieb.
Nun wies auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des früheren Oberbürgermeisters in knapper Form ab. "Sie genügt den Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht", hieß es in Karlsruhe.
T.Furrer--NZN