SDAX
-48.2600
Für die Europawahl im Juni sind in Deutschland 59 Anträge von Parteien und sonstige Gruppierungen eingereicht worden. Wie die Behörde der Bundeswahlleiterin am Dienstag mitteilte, gab es bis zum Ablauf der Frist am Montag 40 Anträge für die Teilnahme auf Bundesebene. Hinzu kamen 19 Anträge für einzelne Bundesländer.
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet nun der Bundeswahlausschuss, wie die Behörde weiter mitteilte. Eine öffentliche Sitzung des Gremiums findet dazu am 29. März im Bundestag statt.
Anders als bei der Bundestagswahl gibt es derzeit bei der Europawahl keine Sperrklausel in Deutschland - also eine Mindestschwelle, die übersprungen werden muss, um im EU-Parlament vertreten zu sein. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.
So bekamen 2019 neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch sieben weitere Parteien mindestens ein Mandat: die Piraten, die Tierschutzpartei, die Partei Familie, die ÖDP, die Satirepartei Die Partei, Volt und die Freien Wähler, die in dieser Gruppe als einzige zwei Mandate erhielten. Alle diese Parteien treten nun erneut an.
Einen Antrag für die Wahl am 9. Juni stellte neben der Neugründung Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und vielen kleineren Vereinigungen auch die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava). Sie war in den vergangenen Wochen vielfach als Ableger der Partei der türkischen Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan kritisiert worden. Die Dava weist dies zurück.
F.Schneider--NZN